Updated Apr 2026 Formula v1.0 Instant Calculation

Lohnkosten Rechner

Ermitteln Sie die Gesamtkosten für einen Arbeitnehmer inklusive aller Sozialabgaben.

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Lohnkosten Rechner: Die wahren Kosten eines Mitarbeiters

Ein Mitarbeiter kostet Sie als Arbeitgeber in Deutschland niemals nur das, was als Bruttogehalt im Arbeitsvertrag steht. Oben drauf kommt ein massiver Gebührenblock: der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohnnebenkosten). Der Lohnkosten Rechner schlüsselt exakt auf, wie viel Budget ein neuer Mitarbeiter das Unternehmen jeden Monat tatsächlich kostet – inklusive Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Die Parität der Sozialbeiträge (50/50)

In Deutschland gilt das Prinzip der paritätischen Finanzierung. Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf gigantische rund 40 % des Bruttogehalts. Glücklicherweise zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte davon (ca. 20 %) von seinem Bruttogehalt, und Sie als Firma legen exakt den gleichen Anteil (weitere ca. 20 %) als Arbeitgeberanteil unsichtbar obendrauf.

Das bedeutet als Faustregel: Rechnen Sie bei einem vereinbarten Bruttogehalt von 4.000 € immer mit rund 800 € Lohnnebenkosten. Der Mitarbeiter kostet die Firma im Monat in Wirklichkeit fast 4.800 €. Dazu kommen noch von Ihnen voll zu tragende Umlagen (U1 für Krankheits-Lohnfortzahlung, U2 für Mutterschutz und die Insolvenzgeldumlage U3).

Die Beitragsbemessungsgrenze stoppt den Kostenzuwachs

Ihre Lohnkosten steigen nicht unendlich. Verdient ein Top-Mitarbeiter exorbitant viel (z.B. 10.000 € pro Monat), sind der Krankenversicherungsanteil und der Rentenversicherungsanteil gedeckelt:

  • Alles, was über die Grenze der Krankenversicherung hinausgeht (ca. 5.175 € in 2026), löst keinen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur KV mehr aus.
  • Alles, was über die Grenze der Rentenversicherung hinausgeht (über 7.000 €), friert auch den Renten-Abzug ein.

Bei sehr hohen Gehältern sinkt der prozentuale Lohnnebenkostenblock dadurch von ca. 20 % wieder auf z.B. 12 %. Gutverdienende werden für den Arbeitgeber verhältnismäßig etwas günstiger bewertet.

Minijob (538-Euro-Grenze) als Kostenfalle?

Für Minijobber zahlt der Arbeitnehmer gar keine Steuern und nur minimale pauschale Rentenbeiträge. Doch Vorsicht als Arbeitgeber! Das deutsche System lastet die Sozialabgaben hier extrem einseitig der Firma an. Sie zahlen für Minijobber knapp 30 % zusätzliche Pauschalabgaben zur Kranken- und Rentenversicherung an die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale). Ein 500-Euro-Minijobber kostet das Unternehmen in der Realität also oft rund 650 Euro pro Monat.

Frequently Asked Questions

Zahlt der Arbeitgeber auch die Kirchensteuer für den Mitarbeiter?
Nein. Die Kirchensteuer betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer. Sie wird als Lohnabzug zwar von Ihnen verwaltet und abgeführt, löst für das Unternehmen aber keinen eigenen finanziellen Beitrag aus.
Muss ich die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) hier mit einkalkulieren?
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) wird in Deutschland zu 100 % allein vom Arbeitgeber bezahlt. Da die Beiträge stark von der Gefahrenklasse der Branche abhängen (Büro extrem günstig, Bauwesen extrem teuer), sind sie im Basis-Lohnkostenrechner oft als variable Pauschale abseits der 50/50 Sozialversicherung zu berücksichtigen.
Was bedeuten die Umlagen U1 und U2?
Das sind Pflichtversicherungen für Firmen. Durch die U1-Umlage erhalten Sie als Arbeitgeber (bis 30 Mitarbeiter Betriebsgröße) bei Krankheit des Mitarbeiters einen Großteil des fortgezahlten Lohns von der Krankenkasse erstattet. Die U2 erstattet Kosten bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten.