Einkommensteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für 2026 unter Berücksichtigung von Splitting-Verfahren ve Soli.
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Einkommensteuer Rechner: Steuerlast präzise kalkulieren
Die Einkommensteuer ist die wichtigste und ertragreichste Steuer in Deutschland. Jeder, der Einnahmen erzielt (z.B. aus Arbeitnehmertätigkeit, Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen), muss einen Teil davon an den Staat abführen. Der Einkommensteuer-Rechner hilft Ihnen dabei, basierend auf dem gültigen Einkommensteuertarif genau zu ermitteln, mit welcher Steuerlast Sie rechnen müssen. Ideal, um Steuernachzahlungen für Freiberufler abzuschätzen oder die Steuererstattung nach der Steuerklärung grob zu prognostizieren.
Steuerklassen und Grundfreibetrag
Ein zentrales Element des deutschen Steuerrechts ist der Grundfreibetrag (für 2026 politisch oft angepasst auf ca. 11.600 bis 11.700 Euro pro Person). Wer im Jahr weniger als diesen Betrag einnimmt, zahlt gar keine Einkommensteuer – das Existenzminimum bleibt komplett steuerfrei. Erst ab dem ersten Euro über dieser Grenze greift der Eingangssteuersatz (ca. 14 %).
Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gibt es das sogenannte Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung). Hierbei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und halbiert. Die Steuer wird auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Wegen des linear-progressiven Steuertarifs führt das fast immer zu einer massiven Steuerersparnis, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Die Progression: Warum Mehrverdienen nicht bestraft wird
Ein häufiges Missverständnis: "Wenn ich eine Lohnerhöhung bekomme und in den Spitzensteuersatz rutsche, bleibt mir am Ende weniger." Das ist falsch!
Deutschland hat eine progressive Steuerkurve. Das bedeutet, der höhere Steuersatz (z.B. der Spitzensteuersatz von 42 %) wird niemals auf das gesamte Einkommen angewandt, sondern immer nur auf den Teil des Einkommens, der den jeweiligen Schwellenwert überschreitet. Jeder zusätzlich verdiente Euro bringt Ihnen mehr Netto, auch wenn das prozentual etwas weniger wird.
Berechnungsgrundlage (Zu versteuerndes Einkommen)
Achtung: Berechnen Sie die Steuer nicht vom Bruttogehalt! Das "zu versteuernde Einkommen" (zvE) liegt viel niedriger. Ihr zvE ist das Bruttoeinkommen minus Sonderausgaben (z.B. Beiträge zur Kranken-/Rentenversicherung), Werbungskosten (Fahrtwege, Arbeitsmittel), Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen (z.B. hohe Krankheitskosten). Tragen Sie in den Rechner Ihr geschätztes zvE ein, um beste Ergebnisse zu erhalten.
Formel: Steuer = f(zvE) nach § 32a EStG plus Kirchensteuer plus Solidaritätszuschlag.
Im Beispiel: Results adjust dynamically instantly after you supply accurate specific inputs across the fields.
Soli-Zuschlag und Kirchensteuer
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag (Soli) für rund 90 % der Steuerzahler komplett entfallen, da die Freigrenzen massiv nach oben verschoben wurden. Nur noch sehr hohe Einkünfte (oder Kapitalgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen) werden weiterhin belastet. Die Kirchensteuer (8% in Bayern/Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern) fällt nur an, wenn Sie Mitglied einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind. Sie lässt sich als Sonderausgabe übrigens wieder teils von der Einkommensteuer absetzen.