Steuerfreibetrag Rechner
Ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen nach Abzug aller Freibeträge.
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Steuerfreibetrag Rechner: Weniger Abzüge vom Bruttogehalt
Viele Arbeitnehmer warten bis zur jährlichen Steuerklärung auf Rückerstattungen vom Finanzamt. Mit dem Steuerfreibetrag Rechner drehen Sie den Spieß um: Sie können sich gesetzliche Freibeträge bereits sofort eintragen lassen und haben ab dem nächsten Monat sichtbar und absolut legal mehr Netto-Barlohn in der Tasche, da Ihr Arbeitgeber weitaus weniger monatliche Lohnsteuer einbehält.
Die Systematik des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens
Das deutsche Lohnsteuersystem geht für jeden Angestellten monatlich von einem strikten Standard-Abzug aus. Haben Sie jedoch vorhersehbare, sehr hohe finanzielle Ausgaben, die das Finanzamt steuerlich anerkennt, wäre es unfair, wenn Sie bis zum nächsten Jahr auf Erstattung warten müssten.
Wenn Sie einen formalen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) direkt beim ELSTER-Portal des Einkommensfinanzamtes stellen, wird ein bestimmter Euro-Freibetrag elektronisch auf Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt. Ihr Arbeitgeber greift am Ende des Monats auf diese elektronischen Daten zu, zieht den Freibetrag von Ihrem Bruttolohn fiktiv ab und berechnet die Lohnsteuer nur noch für den verbleibenden, deutlich kleineren Betrag.
Welche Kosten eignen sich für Freibeträge?
Nicht jeder Kassenzettel rechtfertigt einen frühzeitigen Freibetrag. Beachten Sie die Antragsgrenze (häufig müssen die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, um sich auszuwirken). Zu den typischen "Block-Bustern" zählen:
- Hohe Fahrtkosten (Pendlerpauschale): Wenn Ihr Weg zur ersten Tätigkeitsstätte täglich sehr weit ist (z.B. 40 km einfache Strecke).
- Doppelte Haushaltsführung: Sie mieten eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen am Arbeitsort.
- Außergewöhnliche Belastungen: Sehr hohe planbare Krankheitskosten in der Familie.
- Kinderbetreuungskosten: Die immensen monatlichen Raten an die KiTa.
Steuererklärung wird zur Pflicht!
Die Medaille hat eine klare Rückseite: Wer sich einen monatlichen Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lässt, unterliegt zwingend der Pflichtveranlagung.
Das bedeutet: Sie MÜSSEN im Folgejahr eine vollständige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt fristgerecht abgeben. Das Finanzamt gleicht dann schlussendlich ab, ob Ihre vorab veranschlagten weiten Fahrwege (z.B. Pendlerpauschale) überhaupt stattfanden, oder ob Sie das ganze Jahr kränkelnd im Home-Office verbracht haben. Stimmen die Zahlen nicht, kassiert das Finanzamt das zu viel ausgezahlte Netto-Geld gnadenlos über eine direkte Steuernachzahlung wieder ein.